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Pressemitteilung der Friedhofsverwaltung des Evangelischen Waldfriedhofs Rangsdorf - Ablauf der Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 1993 und 1998

Laut Friedhofsgesetz verfallen 2018 die Nutzungsrechte an folgenden Grabstellen:

 

  • Erdwahlstellen der Jahre 1993 und 1998,

  • Urnenstellen des Jahres 1998,

  • Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2003,

  • Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 1998.

 

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf mündlich oder schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

 

Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen der Jahre 1993 und 1998. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.

 

Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage des Waldfriedhofes www.waldfriedhof-rangsdorf.de , im Allgemeinen Anzeiger für Rangsdorf oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Krüger darauf an.

 

Einreicher:

Gabriele Michaelis

Friedhofsausschuss

Evangelischer Waldfriedhof Rangsdorf

Clara-Zetkin-Straße 48

15834 Rangsdorf

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 09. Januar 2018

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