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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Rangsdorf bei der Kommunalaufsicht eingereicht

Entgegen den Absprachen im Finanzausschuss am 12. Dezember 2017 wurde der Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung nun schon vor der Finanzausschusssitzung am 16. Januar 2018 eingereicht. In der Sitzung wurde insbesondere von Herrn Hildebrandt (SPD-Fraktion) gefordert, dass der Bürgermeister, sofern er gegenüber der Kommunalaufsicht Hinderungsgründe für eine Genehmigung der Haushaltssatzung darstellt, diese der Gemeindevertretung vorher mitteilt. Nach kurzer Diskussion einigte man sich darauf, dass der Antrag für die Haushaltsgenehmigung vor einer Einreichung bei der Kommunalaufsicht dem Ausschuss für Finanzen vorgelegt werden soll. Dem wurde am 12.12.2017 auch von Herrn Wilhelm nicht widersprochen. Herr Wilhelm, als SPD-Fraktionsvorsitzender war am 12.12.2017 beim Ausschuss für Finanzen zugegen. Nun forderte Herr Wilhelm als SPD-Fraktionsvorsitzender in der Märkischen Allgemeinen Zeitung am 05.01.2018, dass der Genehmigungsantrag möglichst zügig bei der Kommunalaufsicht eingereicht wird. Da eine Absprache im Ausschuss für Finanzen keine Bindungswirkung für den Bürgermeister hat, dies hätte nur ein Beschluss der Gemeindevertretung mit einer konkreten Beauftragung, reiche ich als Bürgermeister den Genehmigungsantrag nun vor einer Beratung im Ausschuss für Finanzen ein. Die Einreichung erfolgt mit dem heutigen Tag, da nunmehr auch die vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung unterschriebene Beschlussvorlage zum Einreichen vorliegt.

 

Aus solchen Kommunikationsdefiziten lerne ich als Bürgermeister. Die durch den Landtag des Landes Brandenburg vorgegebene Kommunalverfassung sieht für die Kommunikation eindeutige Regeln vor. Diese werden in Zukunft von mir strikt beachtet, um solche „Kommunikationspannen“ zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass es, so wie es das Gesetz auch vorsieht, in Zukunft keine Absprachen mehr geben wird, an die ich mich als Bürgermeister gebunden fühle. Entscheidend ist, was die Mehrheit der Gemeindevertretung mit eindeutigem Auftrag beschließt.

 

Die Frage der Genehmigung des Haushaltes ist anders als in dem besagten Artikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (Zossener Rundschau, Seite 14) dargestellt, keine Sache der Einigung zwischen Bürgermeister und Kommunalaufsicht. Als Bürgermeister habe ich der Kommunalaufsicht die durch die Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den beantragten Krediten, zur Genehmigung vorzulegen. Wenn die Kommunalaufsicht hier keine Genehmigungsmöglichkeit sieht, ist der Beschluss zur Haushaltssatzung für eine Überarbeitung durch die Gemeindevertretung aufzuheben.

 

Wie Herr Wilhelm in dem Artikel in der MAZ erläutert, dürfen keine zusätzlichen freiwilligen Ausgaben in einem Haushalt aufgenommen werden, in dem ein Kredit aufgenommen werden soll. Warum dann die Mehrheit der Gemeindevertretung für die Einrichtung einer Kochküche in der Kita „Gartenhaus“, keiner pflichtigen Aufgabe für eine Gemeinde, finanzielle Mittel für Möbel in die Haushaltssatzung aufgenommen hat, bleibt das Geheimnis der großen Koalition aus SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Herrn Dr. von der Bank in der Gemeindevertretung. Ebenso ist es fraglich, ob eine am 25. Juli 2017 beschlossene Kürzung von freiwilligen Leistungen in Form einer Liste, die Grundlage für die Erstellung des Haushaltsentwurfes 2018 war, am 13.12.2017 von den Vertretern derselben Fraktion rückgängig gemacht werde konnte, ohne die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung zu gefährden. Die Beispiele an die Genehmigungsfähigkeit ggf. gefährdenden Sachverhalten ließen sich noch fortsetzen. Darauf wird in den Unterlagen zum Genehmigungsantrag nicht eingegangen.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Mo, 08. Januar 2018

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