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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Vorläufige Haushaltsführung ab dem 01.01.2018

Gegen meinen Vorschlag hat die große Mehrheit der Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf auf Antrag der Mitglieder der Fraktion von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für das Jahr 2018 am 13.12.2017 eine Haushaltssatzung beschlossen, in der eine Kreditaufnahme in den Jahren 2018 und 2019 vorgesehen ist. Nach § 74 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen einer Gesamtgenehmigung. Die Haushaltssatzung ist dann mit der Kreditgenehmigung bekanntzumachen und tritt erst mit der Bekanntmachung in Kraft. Eine Genehmigung der Kreditaufnahme muss erst noch bei der Kommunalaufsicht mit der Ausfertigung der Haushaltssatzung und der Ausfertigung der Beschlüsse und verschiedenen anderen Unterlagen beantragt werden. Nach § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gilt:

 

Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemeinde Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendigen Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigung vorgesehen waren, fortsetzen.

 

Die Gemeindevertretung wurde vorab darauf hingewiesen, dass die Aufnahme eines Kredites in der Haushaltssatzung zu einer solchen vorläufigen Haushaltsführung führen würde. Die Kommunalaufsicht hatte geraten, dass die Gemeindevertretung zunächst einen Haushalt für das Jahr 2018 beschließt und dann im Rahmen eines Nachtragshaushaltes über eine Kreditaufnahme entscheidet. Dies war der Gemeindevertretung zur Sitzung am 13.12.2017 bekannt. Deshalb ist die vorläufige Haushaltsführung ab Januar 2018 von der großen Mehrheit der Gemeindevertretung gewollt. Mit der vorläufigen Haushaltsführung ist in der Regel verbunden, dass die Gemeinde Aufwendungen spart. Diesen Willen der sehr großen Mehrheit der Gemeindevertretung habe ich als Bürgermeister, auch wenn eine Minderheit der Fraktionen FDP und DPR in der Gemeindevertretung und ich dies so nicht wollten, umzusetzen. Dafür bitte ich um Verständnis.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Fr, 29. Dezember 2017

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