Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Mehr Unterhalt für Kinder - Keine Sprechzeit vom 11. bis 15. Dezember 2017
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Jugendamt informiert: Mehr Geld für Kinder ab dem 1. Januar 2018
Nach Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erhöhen sich zum 1. Januar 2018 die den Kindern zustehenden Beträge. Danach beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind der ersten Altersstufe 348 Euro, der zweiten Altersstufe 399 Euro und der dritten Altersstufe 467 Euro.
Zum gleichen Zeitpunkt wird auch das auf den Unterhalt anzurechnende Kindergeld um 2 Euro pro Kind angehoben.
Durch die Anknüpfung an den Mindestunterhalt und das anzurechnende Kindergeld erhöhen sich auch die Zahlbeträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. So werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab 1. Januar 2018 für Kinder bis zum 5. Lebensjahr 154 Euro, vom 6. bis 11. Lebensjahr 205 Euro und vom 12. bis 17. Lebensjahr 273 Euro gezahlt, soweit das Kind kein weiteres Einkommen hat.
Keine Sprechzeit vom 11. bis 15. Dezember 2017
Das Jugendamt erinnert daran, dass wegen der erforderlichen Softwarearbeiten im Zusammenhang mit diesen Änderungen in der Woche vom 11. bis 15. Dezember die Bereiche Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss keine Sprechzeiten anbieten können.
Auskünfte werden telefonisch unter 03371 608 3440 erteilt. Anträge können im Sekretariat abgegeben werden.
Einreicher:
Katrin Melzer
Landkreis Teltow-Fläming
Kreisverwaltung / Büro der Landrätin
Öffentlichkeitsarbeit
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608-1024
Fax: 03371 608-9000
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