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Öffentliche Bekanntmachung - Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2018 für die Amtsperiode 2019 - 2023 (Schöffenwahl)

Zum 31.12.2018 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

Für das Amtsgericht Zossen werden für die neue Amtsperiode wieder engagierte Personen gesucht, die Ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes erklären.

 

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer

 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • zu Beginn der Amtsperiode (01. Januar 2019) das 25. Lebensjahr vollendet hat oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • mindestens seit einem Jahr in der Gemeinde Rangsdorf, einschließlich der Ortsteile Groß Machnow und Klein Kienitz wohnhaft ist,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von zu mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die bzw. den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
  • nicht bereits zwei Wahlperioden als Schöffin oder Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit gewählt wurde.   

 

Einwohner des Gemeindegebietes die Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht Zossen haben, können sich

 

bis 31. März 2018

 

bei der

 

Gemeinde Rangsdorf

Frau Adler

Seebadallee 30

15834 Rangsdorf

Tel: 033708-23643

E-Mail: gemeindeverwaltung@gv-rangsdorf.de

 

zur Vorschlagsliste 2019 bis 2023 bewerben.

 

Ein Formular für die notwendigen Daten als Bewerber kann auch von der Internetseite der Gemeinde Rangsdorf www.rangsdorf.de oder der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen.de heruntergeladen werden.

 

Rangsdorf, den 14.11.2017

 

gez.

Rocher

 

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