Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Feuchteschäden am Gebäude „Kleines Haus“ der Kita „Spatzennest“

Die Gemeinde Rangsdorf hat zur Ermittlung der Ursachen des Schimmelbefalls im Juli in der Kita „Spatzennest“ einen Gutachter beauftragt. Ergebnis des Gutachtens ist, dass im Bereich der bodentief eingebauten Fenster- und Türelemente die EPDM- Abdichtung nicht fachgerecht an die vorhandene Gebäudeabdichtung angeschlossen wurde.

 

Durch den sehr hohen Wasserstand, als Folge der Starkregenereignisse am 29. Juni und 25. Juli, stand das Wasser im Innenhof der Kita „Spatzennest“, aber auch hinter der Wand zum angrenzenden Grundstück der WG „Funk“ so hoch, dass Wasser durch die defekte Abdichtung auf die Bodenplatte gelangte. Die auf der Bodenplatte stehenden Zwischenwände zogen darauf hin Wasser, welches in zwei Räumen Feuchteschäden mit Schimmelbildung an den Gipskarton-Wänden verursachte.

Die gleichzeitig über Wochen vorhandene hohe Außenluftfeuchtigkeit und die unmittelbar an /

vor den Wänden befindliche Einrichtungsgegenstände begünstigten die relativ schnelle Schimmelentstehung.

 

Ohne den hohen Wasserstand, in Folge der Starkregenereignisse, wäre der Mangel an der Bauausführung nicht auffällig geworden. Die Schimmelbildung ist in dem Fall eine Folge der Verkettung von mehreren ungünstigen Umständen.

 

Die Gemeinde Rangsdorf versucht derzeit mit der bauausführenden Firma zur Mängelbeseitigung der fehlerhaften Abdichtung eine Lösung zu finden. Unabhängig davon, ist es Ziel der Gemeinde, den Baumangel in diesem Jahr abzustellen. Deshalb wurde ein Beschluss zur Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel in die Gemeindevertretung eingebracht.

 

Wegen der Trocknung der Bodenplatte wird es noch bis voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2017 Einschränkungen im Kita-Betrieb geben. Die Gemeinde wird deshalb nicht alle Kinder, so wie in den letzten Monaten den Eltern zugesagt, in der Kita „Spatzennest“ aufnehmen können. Die Gemeinde versucht Kinder, wo dringender Bedarf wegen der Berufstätigkeit der Eltern besteht, in anderen Einrichtungen in Rangsdorf unterzubringen.

 

gez.

Rocher

 

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Veröffentlichung

Mi, 13. September 2017

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