Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Umgang mit anonymen Anzeigen

In der Gemeinde Rangsdorf gehen verstärkt anonyme Anzeigen zu verschiedenen ordnungsrechtlichen Problemen ein. Diesen nachzugehen, ist oft nicht möglich.

 

Ein Hinweis, sich in einer bestimmten Straße (oft wird der Name nicht benannt) doch mal umzusehen, führt oft zu folgenden Ergebnis: Das Ordnungsamt hat sich in der Straße umgesehen, konnte aber nichts Außergewöhnliches feststellen. Leider hat der Anzeigende oder haben die Anzeigenden nicht angeben, wonach das Ordnungsamt Ausschau halten soll.

 

Werden konkrete Tatbestände aus der Vergangenheit anonym angezeigt, hat das Ordnungsamt keine Zeugen, die den Verstoß beobachtet haben. Der Beschuldigte wird zwar angehört, doch wenn er den Vorfall bestreitet, muss das Verfahren wegen Mangels an Beweisen (Zeugen) eingestellt werden.

 

Beachten Sie deshalb bitte folgenden Hinweis:

 

Die anonym eingegangenen Anzeigen sind einerseits sicher gut gemeint, stellen aber andererseits teilweise auch das Anzeigen von Aktivitäten unliebsamer Nachbarn ab, sind oftmals unpräzise oder der Sachverhalt wird gar nicht benannt. Eine Vielzahl dieser Anzeigen kann schlicht aus Mangel an Zeugen oder weil der Sachverhalt zu unkonkret ist, gar nicht bearbeitet werden.

 

Zur Verfolgung einer eventuellen Ordnungswidrigkeit ist der genaue Sachverhalt mit Angabe der Tageszeit und des Ortes zu nennen, wer oder was den Anlass zur Anzeige liefert sowie Name und Anschrift des Anzeigenden. Der Anzeigende ist für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit als Zeuge unerlässlich.

 

Außerdem ist es nicht möglich, dem anonym Anzeigenden eine Antwort zukommen zu lassen.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Di, 01. August 2017

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