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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Genehmigung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung

Am 15. März 2017 ging in der Gemeinde Rangsdorf die Mitteilung ein, dass mit Schreiben vom 08.März 2017 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zum Bau der Eisenüberführung in der Fassung des ersten Nachtrages genehmigt hat. Die Vereinbarung regelt insbesondere die Finanzierung des Baues der schon am 31. Mai 2015 eröffneten Straßenunterführung der Kienitzer Straße in Rangsdorf. Geregelt wird in der Vereinbarung, wer von den drei Vertragspartnern, wieviel der Kosten zu tragen hat. Beitragspartner sind die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Bahn und die Gemeinde Rangsdorf. Die Genehmigung der ersten Fassung der Kreuzungsvereinbarung erfolgte am 04.03.2014 mit Maßgaben und Auflagen, die nun mit dem Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung erfüllt wurden.

 

Eine konkrete Kostenabrechnung des Baues ist noch nicht erfolgt durch die Deutsche Bahn, auch weil noch verschiedene Positionen und Nachtragsleistungen teilweise strittig sind zwischen der Bahn als Bauherr und den ausführenden Firmen. Nach der Kreuzungsvereinbarung wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten wie folgt verteilen werden:

 

Zunächst einmal werden die Kosten verteilt nach der wirtschaftlichsten Bauvariante, die fiktiv für eine Straßenbrücke über der Bahn ermittelt wurde. Hier sind Kosten von 10.486.500 € angesetzt, die sich die drei Vertragspartner in gleicher Höhe teilen, d.h. auf jeden der drei Vertragspartner entfällt eine Summe von 3.495.500 €. Die Gemeinde Rangsdorf erhält auf diese Summe eine Förderung durch das Land Brandenburg aus von der Bundesrepublik bereitgestellten Mitteln für den Ausbau von Gemeindestraßen. Dieser Förderzuschuss macht wahrscheinlich 2.064.000 € aus.

 

Da die politisch gewollte Variante der Straßenunterführung unter der Bahn teurer ist und ca. 13,5 Millionen € kosten wird, hat die Gemeinde weiterhin 3.063.200 € zusätzlich zu tragen. In der Summe ergibt sich eine finanzielle Belastung der Gemeinde Rangsdorf aus den eigenen Haushaltsmitteln von ca. 4,5 Millionen €. Hinzu kommen noch Kosten für von der Gemeinde begleitend beauftragte Leistungen, wie z.B. ein Ingenieurbüro zur Baubegleitung oder das Anlegen eines Regenwassersickerbeckens auf dem Bahnhofsvorplatz zur Entwässerung der Goethestraße und anderes.

 

Die genaue Höhe der durch die Gemeinde zu tragenden Kosten, steht noch nicht fest, da bisher noch nicht alle Leistungen abgerechnet wurden. Nach dem derzeitigen Stand ist eine Summe unter 10 Millionen € gegenüber den 3 Vertragspartnern abgerechnet worden. Es ist aber davon auszugehen, dass insgesamt die Baukosten ca. 13,5 Millionen € betragen werden. Deshalb wird die Gemeinde noch Zahlungen von ca. 3,8 Millionen € für den Bau in den nächsten Jahren leisten müssen. Hiervon sind bis auf einen Betrag von ca. 900.000 € in den Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 entsprechende Rückstellungen zu bilden. Durch die Genehmigung der allgemeinen Kreuzungsvereinbarung werden auch für die Gemeinde Rangsdorf die zu erwartenden Kosten für die nächsten Jahre wesentlich kalkulierbarer.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Mi, 22. März 2017

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