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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Neue Hundesteuermarken und Hundesteuersatzung

Mit den Steuerbescheiden im Januar 2017 wurden neue Hundesteuermarken an die Hundehalter von Rangsdorf übermittelt. Diese sind, wie in den vergangenen Jahren auch, für drei Jahre gültig. Die neuen Steuermarken verfügen über eine laufende Nummer, unter der der Hund im Steueramt der Gemeinde Rangsdorf registriert ist.

 

Mit Datum vom 15.12.2016 hat die Gemeindevertretung die neue Satzung der Gemeinde Rangsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 der neu beschlossenen Hundesteuersatzung darf der Hundehalter seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit sichtbar befestigter und gültiger Hundesteuermarke umherlaufen lassen.

 

Im ersten Halbjahr 2017 ist beabsichtigt, eine Hundebestandsaufnahme gemäß § 9 Abs. 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rangsdorf vom 16.12.2016 durchzuführen. Diese Bestandsaufnahme werden die Steuersachbearbeiterinnen und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes der Gemeinde Rangsdorf durchführen.

 

Dabei werden die Steuermarken der im Ortsbereich geführten Hunde kontrolliert. Dies geschieht auch im Interesse der Hundehalter, die ihren Hund oder ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben. Gemäß der Satzung der Gemeinde Rangsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 16.12.2016 ist der Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Rangsdorfer Haushalt oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Rangsdorf schriftlich anzumelden.

 

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Mit der neu beschlossenen Hundesteuersatzung wurden die Steuersätze der allgemeinen Preissteigerung angepasst. Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen im Haushalt

 

a) nur ein Hund gehalten wird,  55,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden,   65,00 € je Hund
c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden, 75,00 € je Hund.

 

 

Die komplette Hundesteuersatzung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Rangsdorf unter: http://www.rangsdorf.de (Verwaltung/ Satzungsrecht)

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

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Veröffentlichung

Do, 16. März 2017

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