Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Trichinenuntersuchung
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming erhielt in den vergangenen Tagen mehrere Nachfragen zu den Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis. Aus diesem Grund hier folgende aktuelle Informationen. Das Trichinenlabor des Landkreises ist seit 27. November 2013 akkreditiert. Eine solche Akkreditierung ist nach EU-Recht für alle Laboratorien, die amtliche Untersuchungen durchführen, vorgeschrieben.
Um die Akkreditierung aufrecht zu erhalten, sind umfangreiche Dokumentationen, regelmäßige interne Audits und die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen (Laborvergleiche) erforderlich. Jährlich wird ein externes Audit durch einen oder zwei Gutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle durchgeführt.
Ein Akkreditierungszyklus umfasst fünf Jahre. Damit ist die aktuelle Akkreditierung – vorausgesetzt alle Audits werden bestanden – bis 27. November 2018 gültig. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn dies aus rechtlichen Gründen weiterhin erforderlich ist, wird das Amt dann die erneute Akkreditierung beantragen.
Geltungsbereich der Akkreditierung
Der Geltungsbereich der Akkreditierung umfasst die amtliche Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Referenznachweismethode (Magnetrührverfahren). Urkundeninhaber ist der Landkreis Teltow-Fläming, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde. Die Prüftätigkeit darf auch an drei weiteren externen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Labore dreier niedergelassener Tierärzte, die beim Landkreis für die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung angestellt sind.
Zuständigkeiten
Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen bei der für den Erlegeort des Wildes oder für den Wohnort des Jägers zuständigen Behörde erfolgen muss. Das heißt, wenn das Wild im Landkreis Teltow-Fläming erlegt worden ist und der Jäger seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat, muss die Untersuchung in unserem Amt durchgeführt werden. Wenn Erlege- oder der Wohnort im Landkreis Teltow-Fläming liegen, kann die Untersuchung in unserem Amt durchgeführt werden.
Grundsätzlich sind in Brandenburg die Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter für die Untersuchung zuständig. Eine direkte Abgabe der Trichinenprobe, zum Beispiel im Landeslabor Berlin-Brandenburg, ist nicht zulässig, wenn nicht der Erlegeort oder der Wohnort in Berlin liegt.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden vermittelt das Merkblatt "Entnahme von Trichinenproben durch Jäger" (siehe unten angeführer Link). Mit dem Jagdjahr 2017/2018 gibt es allerdings geringfügig geänderte Wildursprungsscheine. Die Änderung betrifft die Nummer der zitierten Rechtsnorm im unteren Bereich. Eine Schließung unserer vier Labore ist nicht geplant. Die beste Garantie für einen weiteren Fortbestand eine gute Auslastung, also Abgabe von möglichst vielen Proben.
Text:
Heike Lehmann
Landkreis Teltow-Fläming
Kreisverwaltung / Büro der Landrätin
Öffentlichkeitsarbeit
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608-1023
Fax: 03371 608-9400
Foto:
© Landkreis Teltow-Fläming - Urkunde
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