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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Der Gemeindehaushalt 2017

beschlossen durch die Gemeindevertretung am 15.12.2016

 

1. Einführung

Die Gemeinde Rangsdorf stellt seit dem Jahr 2010 ihren Haushalt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als sogenannten doppischen Haushalt (doppelte Buchführung) auf.

 

Die Leistungen des Bau- und Betriebshofs, die für andere Einrichtungen der Gemeinde Rangsdorf erfolgen, sind im Haushaltsplan als interne Leistungsverrechnung dargestellt.

 

Ergebnishaushalt:

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 63 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist im Gesamtergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2017 das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen auszugleichen. 2017 übersteigt der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge. Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2017 ist aus dem Jahr selbst nicht möglich, die Aufwendungen des aktuellen Haushaltsjahres können nicht aus den laufenden Erträgen erwirtschaftet werden. Die Gemeinde Rangsdorf hat in den Vorjahren ausreichende Überschüsse im ordentlichen Ergebnis erwirtschaftet, sodass der Haushaltsausgleich in einer zweiten Stufe durch die Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der abgeschlossenen Vorjahre möglich ist. Insgesamt ist zum Ausgleich des Gesamtergebnishaushaltes 2017 eine Inanspruchnahme der Rücklage in Höhe von 182.650,00 € erforderlich.

 

Finanzhaushalt:

Der Gesamtfinanzhaushalt spiegelt die Beträge des Gesamtergebnishaushaltes mit Ausnahme der nicht zahlungswirksamen Beträge wie Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten wider. Außerdem sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzplan ausgewiesen. Zum Ende des Haushaltsjahres 2017 wird ein Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 82.976,00 € ausgewiesen.

 

Ein wesentlicher Grund für die Entwicklung des Finanzbestandes sind die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.610.700,00 € insbesondere für die Errichtung der notwendigen Straßenbeleuchtung (1.100.000,00 €). Der Neubau der südlichen Puschkinstraße in Höhe von 300.000,00 € soll durch Zuschüsse Dritter und Erschließungsbeiträge der Anlieger refinanziert werden.

 

Die Steuersätze wurden bei der Grundsteuer B von 365% auf 400% erhöht.

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Rangsdorf wurde überarbeitet und die Hundesteuersätze ebenfalls erhöht.

 

2. Woher kommen die Erträge der Gemeinde?

Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die überwiegend keine Kostendeckung bringen, neben den Zuweisungen durch den Kreis und das Land, eigene Erträge zu erheben.

 

Zu diesen eigenen Erträgen gehören unter anderem:

 

  • öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte - dazu zählen Gebühren und Beiträge z.B. für die Erschließung von Grundstücken, den Straßenausbau, die Straßenreinigung, verschiedenes Verwaltungshandeln, die Kindertagesbetreuung usw.,

 

  • privatrechtliche Leistungsentgelte - hierzu gehören u.a. Zinserlöse, Verkaufserlöse, Essengelder, Pachten, Mieten etc. und

 

  • Steuern - hierzu gehören die Gewerbesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer und die Grundsteuer A und B. Den Steuern stehen keine direkten Gegenleistungen gegenüber.

 

Weiterhin erhält die Gemeinde Rangsdorf vom Land Brandenburg Schlüsselzuweisungen, Schullastenausgleiche, Anteile aus der Umsatz- und Einkommensteuer und sonstige Zuweisungen u.a. für Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder für pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

 

Die Erträge betragen im Haushaltsjahr 2017 im ordentlichen Ergebnis insgesamt

 

18.762.750,00 €.

 

Diese Erträge der Gemeinde Rangsdorf gliedern sich wie folgt:

Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Der Gemeindehaushalt 2017 - Grafik 1

 

 

3. Wie setzen sich die Aufwendungen der Gemeinde zusammen?

Zu den Aufwendungen der Gemeinde Rangsdorf für die laufende Verwaltungstätigkeit gehören insbesondere Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und Abschreibungen. In den Aufwendungen sind alle Aufwendungen berücksichtigt, die mit dem Betrieb der Kindertagesstätten, der Schulen, der Sportstätten, der Bibliotheken, der öffentlichen Spielplätze, der Straßen, der Freiwilligen Feuerwehren, der gemeindlichen Friedhöfe und der Erledigung von weiteren Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang stehen.

 

Den Erträgen in Höhe von 18.762.750,00 € stehen im ordentlichen Ergebnis im Haushaltsjahr 2017 insgesamt  Aufwendungen in Höhe von

 

18.945.400,00 €

 

gegenüber.

 

Die Aufwendungen der Gemeinde Rangsdorf setzen sich wie folgt zusammen:

Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Der Gemeindehaushalt 2017 - Grafik 2

 

 

In den Transferaufwendungen sind im Wesentlichen die Aufwendungen für die Kreisumlage als Pflichtabgabe an den Landkreis Teltow-Fläming enthalten. Diese betragen für das Haushaltsjahr 2017 (bei einem unveränderten Hebesatz von 47 %) 5.615.800,00 €. (2016: 5.250.000,00 €)

 

4. Wie hoch sind die Ausgaben für geplante Investitionen im Haushaltsjahr 2017?

 

Die Gesamtsumme der geplanten Auszahlungen für Investitionen des Haushaltsjahres 2017 beträgt 1.610.700,00 €. Diese Gesamtsumme gliedert sich in folgende Investitionen:

Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Der Gemeindehaushalt 2017 - Grafik 3

 

 

5. Wie setzen sich die Aufwendungen für laufende Aufgaben zusammen?

Die laufenden Aufgaben für z.B. Kitas, Schulen, Sportstätten etc. werden aus dem Ergebnishaushalt finanziert.

 

Kindertagesstätten

Zurzeit betreibt die Gemeinde Rangsdorf 4 Kindertagesstätten selbst, die Kita Purzelbaum, Kita Gartenhäuschen, Kita Spatzennest und den Hort Räuberhöhle. Für die Kindertagesstätten, die sich in der Trägerschaft der Gemeinde Rangsdorf befinden, entstehen im Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich Aufwendungen (für z.B. Personal- und Versorgungsaufwendungen, für Sach-und Dienstleistungen) in Höhe von 3.846.950,00 € sowie Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung in Höhe von 78.800,00 €. Dem stehen Erträge durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen, Elternbeiträge und Kostenerstattungen in Höhe von 3.009.300,00 € gegenüber. Die Differenz von 916.450,00 € muss die Gemeinde Rangsdorf aus anderen Mitteln aufbringen, um den Erhalt und den weiteren Betrieb der Einrichtungen gewährleisten zu können.

Neben den kommunalen Kindertagesstätten befinden sich in der Gemeinde Rangsdorf 5 weitere Einrichtungen, die durch verschiedene freie Träger betrieben werden.

Dazu zählen die Kita L.i.n.O! (Kita L.i.n.O. e.V.), Kita Knirpsenland, Hort Lummerland (Evangelische Kirchengemeinde Groß Machnow-Klein Kienitz), Kita Waldhaus (DRK), Kita Schwalbennest (Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V.) und seit dem Haushaltsjahr 2017 die Kita Seeschule. Für die Kitas in freier Trägerschaft entstehen der Gemeinde Rangsdorf im Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich Transferaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 868.900,00 €. Durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen, Kostenerstattungen und Kostenumlagen erhält die Gemeinde 28.000,00 €. Dadurch entsteht ein Defizit von 840.900,00 €.

 

Schulen

Für den Betrieb der Oberschule Rangsdorf, der Grundschule Rangsdorf und der Grundschule Groß Machnow entstehen der Gemeinde Rangsdorf im Jahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 1.303.500,00 € sowie Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung in Höhe von 32.000,00 €. Die Erträge durch Kostenerstattungen und Kostenumlagen, durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen betragen 115.850,00 €. Somit muss die Gemeinde Rangsdorf die Differenz von 1.219.650,00 € durch andere Erträge ausgleichen.

 

Bibliothek

In der Gemeinde Rangsdorf befindet sich eine Bibliothek mit 2 Standorten. Zum einen die Bibliothek im Ortsteil Groß Machnow und zum zweiten im Rathaus der Gemeinde Rangsdorf. Für den Betrieb der Bibliothek entstehen der Gemeinde Rangsdorf im Jahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 188.500,00 € sowie Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung in Höhe von 5.100,00 €. Die Erträge beider Bibliotheken betragen 11.500,00 €. Somit muss die Gemeinde Rangsdorf die Differenz von 182.100,00 € durch andere Erträge ausgleichen.

 

Sportstätten

In der Gemeinde Rangsdorf befinden sich mehrere Sportstätten und Sportplätze. Diese verteilen sich auf Rangsdorf selbst sowie die Ortsteile Klein Kienitz und Groß Machnow. Die Aufwendungen für die Sportstätten und Sportplätze betragen im Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich 251.650,00 € sowie Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung in Höhe von 20.550,00 €. Demgegenüber stehen Erträge in Höhe von 93.500,00 €. Dadurch entsteht ein Defizit von 178.700,00 €, das die Gemeinde durch andere Erträge ausgleichen muss um den laufenden Betrieb der Sportstätten zu gewährleisten.

 

Vereinsförderung

Die zahlreichen Vereine in der Gemeinde Rangsdorf werden mit Transferaufwendungen aus der Förderrichtlichtlinie bezuschusst. Dafür werden im Haushaltsjahr 2017 109.900,00 € aufgewendet. Diesen Aufwendungen stehen lediglich Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 1.600,00 € gegenüber. Den Differenzbetrag von 108.300,00 € muss die Gemeinde mit anderen Erträgen ausgleichen.

 

Feuerwehren

Die Freiwilligen Feuerwehren Groß Machnow und Rangsdorf nehmen alle Aufgaben des Brandschutzes wahr. Dafür entstehen der Gemeinde Rangsdorf im Jahr 2017 voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von 357.900,00 € sowie Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung in Höhe von 2.700,00 €. Durch öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte und Zuwendungen werden voraussichtlich Erträge von 77.500,00 € erzielt. Auch hier entsteht ein Fehlbetrag von 283.100,00 €, den die Gemeinde durch andere Erträge ausgleichen muss.

 

Straßen

Für die Unterhaltung, Reparaturen und Abschreibungen der Gemeindestraßen und Wege müssen im Haushaltsjahr 2017 1.316.800,00 € sowie Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung in Höhe von 25.950,00 € aufgewendet werden. Aus Zuwendungen und öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie sonstigen Erträgen wird die Gemeinde voraussichtlich Erträge in Höhe von 492.650,00 € erzielen. Der Differenzbetrag von 850.100,00 € muss ebenfalls aus anderen Bereichen ausgeglichen werden.

 

gez.

Rocher

Bürgermeister

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 24. Januar 2017

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