Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Anglerprüfung
Anglerprüfung
Raubfischangeln nur mit Fischereischein - Prüfung bei der Unteren Fischereibehörde am 2. März 2017
Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Donnerstag, dem 2. März 2017 statt. Sie beginnt um 18 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde. Die Teilnehmer haben zwei Stunden Zeit, um die Prüfungsfragen zu beantworten.
Voraussetzung für Fischereischein
Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt, Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden.
Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.
Antrag, Kosten, Ansprechpartner
Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro.
Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde oder unter dem unten angeführten Link auf der Homepage des Landkreises erhältlich.
Ansprechpartnerin ist Ariane Otto, zu erreichen unter Telefon (03371) 608 2114 oder E-Mail: ariane.otto@teltow-flaeming.de
Siehe auch www.teltow-flaeming.de, Dienstleistung „Anglerprüfung“ in der Datenbank „Was erledige ich wo“, Shortlink: http://bit.ly/2jpRFHf
Text:
Katrin Melzer
Landkreis Teltow-Fläming
Kreisverwaltung / Büro der Landrätin
Öffentlichkeitsarbeit
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608-1024
Fax: 03371 608-9400
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