Pressemitteilung der Friedhofsverwaltung des Evangelischen Waldfriedhofs Rangsdorf - Ablauf der Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 1992 und 1997
Laut Friedhofsgesetz verfallen 2017 die Nutzungsrechte an folgenden Grabstellen:
- Erdwahlstellen der Jahre 1992 und 1997,
- Urnenstellen des Jahres 1997,
- Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2002,
- Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 1997.
Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf mündlich oder schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen der Jahre 1992 und 1997. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.
Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage des Waldfriedhofes, im Allgemeinen Anzeiger für Rangsdorf oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Krüger darauf an.
Text:
Michael Krüger - Friedhofsverwalter
Ev. Waldfriedhof Rangsdorf
Clara-Zetkin-Str. 48
15834 Rangsdorf
Friedhofsverwaltung im Gemeindezentrum
der ev. Kirchengemeinde Rangsdorf
Kirchweg 2
15834 Rangsdorf
Telefon: 033708 90819
Mobil: 0172 3162329
Bürozeiten donnerstags von 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Jugendfeuerwehr und THW-Jugend üben den Ernstfall
Di, 26. März 2024
Einladung zum Frühjahrsempfang
Mo, 25. März 2024