Bahnhof Rangsdorf | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFlieder © pixabay.com | zur Startseite
 

Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf - Beschluss zum Ankauf der Flächen zur Erweiterung des Lindenforums wegen Ergänzung durch die Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90 / Grüne

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat unter dem Tagesordnungspunkt „Kaufangebot für Waldflächen zur Erweiterung des Erich-Dückert-Sportforums in der Lindenallee“ am 13.12.2017 die Annahme des Kaufangebotes der SWFG beschlossen. Außerdem wurde auf Grund eines Antrages der Fraktion von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken der Beschluss in der Sitzung um die Aufstellung von Sanitärcontainern auf dem Sportplatz Birkenallee, die Gewährung eines Zuschusses für den Verein SV 28 Rangsdorf und die Einzäunung des Sportplatzes in Groß Machnow beschlossen. Neben dem Bürgermeister hat schon am 13.12.2017 der Gemeindevertreter Hardy Krückeberg (DPR-Fraktion) darauf hingewiesen, dass eine solche Erweiterung eines Beschlusses, ohne dass dieses vorher auf der Tagesordnung stand, das Gebot der Öffentlichkeit nach der Kommunalfassung verletzen würde. Trotzdem wurde von der Mehrheit der Gemeindevertretung der Beschluss gefasst. Im Ergebnis musste der Beschluss durch mich als Bürgermeister pflichtgemäß nach den Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg beanstandet werden. Die Gemeindevertretung hatte deshalb am 25.01.2018 erneut darüber zu entscheiden, ob sie bei diesem Beschluss bleiben wollte. Auch am 25.01.2018 wurde in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der anwesenden Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstimmen der anwesenden Vertreter der Fraktionen von FDP und DRP der Beschluss mehrheitlich wieder gefasst. In der Folge hatte nun die Kommunalaufsicht beim Landkreis Teltow-Fläming als untere Behörde des Landes Brandenburg zu entscheiden, ob der Beschluss rechtswidrig war. Die Kommunalaufsicht hat mit dem nachfolgend abgedruckten Bescheid, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festgestellt. Wesentliche Gründe der Ablehnung sind zum einen, dass am 25.01.2018 eine solche Ausgabe, weil es noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2018 gab, nicht zu fassen war. Weiterhin hat die Kommunalaufsicht auch eine Verletzung des Gebotes der Öffentlichkeit bei der Beschlussfassung am 13.12.2017 festgestellt. Die Öffentlichkeit konnte sich nicht darüber vorher informieren, dass über das Aufstellen von Sanitärcontainern auf dem Sportplatz Birkenallee, einen Zuschuss für den Sportverein SV 28 und das Aufstellen eines Zaunes auf dem Sportplatz in Groß Machnow die Gemeindevertretung eine Entscheidung fassen wollte.

 

Zu den einzelnen inhaltlichen Sachverhalten ist noch zu erläutern: In der Sitzung am 13.12.2017 hat die Gemeindevertretung auf Grund einer vom Bürgermeister eingereichten Vorlage beschlossen, dass das Umkleidegebäude auf dem Sportplatz in der Birkenallee in die Unterhaltungspflicht der Gemeinde Rangsdorf übernommen wird. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Rangsdorf in der Zwischenzeit die Bedingungen in dem Umkleidegebäude, soweit dies notwendig war, auch in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung verbessert. Durch die Übernahme der Unterhaltungspflicht war die Gemeinde rechtlich verpflichtet, die für die Nutzung des Gebäudes unbedingt notwendigen Verbesserungen vornehmen zu lassen. Dies ist im Wesentlichen mit Beschäftigten der Gemeinde Rangsdorf umgesetzt worden, insbesondere mit den Beschäftigten des Bau- und Betriebshofes der Gemeinde Rangsdorf. Für die Aufstellung von Sanitärcontainern laufen vorbereitende Arbeiten. Auch dies ist zur Sicherung der Nutzung des Geländes und des Umkleidebereiches auf dem Sportplatz in der Birkenallee rechtlich notwendig. Der Zuschuss wurde an den Verein SV 28 im Rahmen der Haushaltsdurchführung ohne Beschluss der Gemeindevertretung an den Verein noch im Jahr 2017 ausgezahlt. Die Gemeinde zahlt regelmäßig Zuschüsse an Vereine aus, sodass dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung war, das die Gemeindevertretung nicht entscheiden musste. Der Zaun auf dem Sportplatzgelände in Groß Machnow wurde soweit dies rechtlich notwendig war im Jahr 2017 beauftragt und im Jahr 2018 von einer Firma errichtet. Die Beanstandung wegen der Verletzung der Vorschriften der Öffentlichkeit der Beschlussfassung, entstanden durch die Ergänzung durch die Mehrheit der Gemeindevertretung aus den Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb nur zur Folge, dass der Ankauf, der nach dem Flächennutzungsplan geplanten Erweiterungsflächen für das Sportplatzgelände Lindenforum, nicht erfolgen konnte.

 

© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 1

 

© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 2

 

© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 3

 

© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 4

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 15. Mai 2018

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen