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Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Schutz vor Vogelgrippe

Stallpflicht für Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gilt ab 15. November 2016 in folgenden Orten des Landkreises Teltow-Fläming:

 

  • Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen und Löwendorf
  • Ahrensdorf (Gemeinde Nuthe-Urstromtal,
  • Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf
  • Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf, Werbig, Gräfendorf, Welsickendorf, Höfgen.

 

Diese Orte wurden zum Risikogebiet erklärt, weil dort entweder große Geflügelhaltungen existieren oder weil sie bevorzugte Rastplätze von Wildvögeln sind. Beides erhöht die Gefahr einer Ansteckung mit dem H5N8-Virus. Um dies zu vermeiden, wurden die Vorschriften zur Haltung der Tiere in einer Tierseuchenallgemeinverfügung geregelt. Sie verordnet Stallpflicht und verbietet Ausstellungen oder Märkte mit Geflügel in den Risikogebieten. Von dort darf auch kein Federvieh zu derartigen Zwecken in andere Gebiete gebracht werden. In den Risikogebieten gibt es ca. 420 Geflügelhaltungen.

 

Jede Geflügelhaltung in TF anmelden
 

In einem zweiten Teil richtet sich die Tierseuchenallgemeinverfügung an alle ca. 3500 Geflügelhalter im Landkreis Teltow-Fläming. Sie sind verpflichtet, ihre Bestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Wer dies bereits getan hat, muss es nicht noch einmal wiederholen. Außerdem wird an die Aufzeichnungspflicht sowie an die Melde- und Untersuchungspflicht bei Anfall von totem Geflügel erinnert. Zudem enthält die Verordnung Hinweise zum Füttern und Tränken der Tiere.

 

Vorbeugende Maßnahme
 

Amtstierärztin Dr. Silke Neuling bittet die Bevölkerung dringend darum, die genannten Maßnahmen einzuhalten. „Auch außerhalb der Risikogebiete sollten sich Geflügelhalter Gedanken machen, wie sie ihre Tiere bei Bedarf einsperren können.“ Sie erinnert daran, dass Geflügelpest eine Zoonose ist, an der auch der Mensch erkranken kann. „Deshalb sollten tote Vögel nur mit geschützten Händen angefasst werden. Außerdem empfiehlt sich ein Mundschutz“, so Dr. Neuling.

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist eine Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung der Geflügelpest. Die aktuelle H5N8-Variante war am 8. November 2016 bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seitdem tritt die Geflügelpest in immer mehr Bundesländern auf. Für Brandenburg gibt es bislang noch keine Hinweise auf Erkrankungen.

 

Text:

Heike Lehmann

Landkreis Teltow-Fläming

Kreisverwaltung / Büro der Landrätin

Öffentlichkeitsarbeit

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

Telefon:  03371 608-1023

Telefax:  03371 608-9400

 

Foto:

© Landkreis Teltow-Fläming - Karte zeigt die Aufstallungsgebiete im Landkreis Teltow-Fläming

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 14. November 2016

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