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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rangsdorf

Die Anzahl der derzeit in der Gemeinde Rangsdorf wohnenden Flüchtlinge hat sich nur minimal verändert. In dem Übergangswohnheim in der Seebadallee sind 63 und im Kurparkring sind 50 Flüchtlinge derzeit untergebracht (Stand: 23.08.2016). In Deutschland besteht eine Meldepflicht, d.h. wer in der Gemeinde Rangsdorf wohnt, ist dazu verpflichtet, das Einwohnermeldeamt über den Wohnsitz zu informieren. Dies gilt ebenfalls für Flüchtlinge, dementsprechend sollte sich jeder im Rathaus beim Einwohnermeldeamt anmelden. Für nicht gemeldete Einwohner erhält die Gemeinde keine Zuweisungen vom Land Brandenburg.

 

Im Reitverein Groß Machnow waren bislang zwei Flüchtlinge im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG aktiv. Seit kurzem und bis Ende September wird der Reitverein von einer dritten Person mit der Erfüllung von nicht pflichtigen Tätigkeiten unterstützt.

 

Zwei Flüchtlinge sind für die Gemeinde als „Sprachmittler“ tätig, um die Kommunikation zu den Flüchtlingen zu verbessern und dadurch die Sprachbarrieren zu reduzieren. Sie haben bereits erste Informationen von den Mitarbeitern der Gemeinde an die Flüchtlinge in den Übergangswohnheimen weitergegeben. Diese Aufgabe gilt auch als Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Migration und Flüchtlinge am 25. Juli 2016 wurde darüber beraten, ob die Gemeinde Rangsdorf dem Internationalen Bund (u.a. Betreiber der Übergangswohnheime in Rangsdorf) einen Zuschuss für Personalkosten für die Betreuung von Flüchtlingen gewährt. Es wurde mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen abgestimmt, dementsprechend wurde der Antrag zur Zustimmung zur Gemeindevertretungssitzung am 28.07.2016 vorgelegt. Die Gemeindevertretung stimmte mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ab. Durch den Beschluss gewährt die Gemeinde Rangsdorf dem Internationalen Bund im Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von maximal 3.535,56 € und für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von maximal 7.070,68 € für die Einrichtung einer Stelle mit geringfügiger Beschäftigung. Diese geringfügige, neu eingerichtete Stelle soll die Anfragen von Flüchtlingen beantworten, bei der Verständigung mit Behörden unterstützend tätig sein oder z.B. Anträge ausfüllen. Das ehrenamtliche Engagement von Rangsdorfer Bürgern ist nach wie vor groß, jedoch sind die Kapazitäten irgendwann ausgeschöpft. Daher wurde mehrheitlich von der Gemeindevertretung als notwendig angesehen, die hauptamtliche Betreuung zu verbessern.

 

gez.

Rocher

Bürgermeister

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Do, 25. August 2016

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