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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorschriften des Landes Brandenburg bei eigenen Objekten des Landes Brandenburg

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

Die Fraktionsvorsitzenden in der Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf, der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Jan Hildebrandt, und ich als Bürgermeister haben uns mit einem Schreiben vom 05. Juli 2016 an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg wegen der Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorschriften des Landes Brandenburg bei landeseigenen Objekten gewandt. Das Schreiben ist erst Mitte Juli versandt worden, weil alle Fraktionsvorsitzenden darauf unterschreiben wollten, dies aber erst zu dem Zeitpunkt möglich war.

 

Hintergrund des Schreibens ist, dass das Land Brandenburg mit seinen denkmalschutzrechtlichen Vorschriften von anderen erwartet, dass diese Denkmäler erhalten, aber selbst das Denkmal des Bücker Werkes in Rangsdorf als Eigentümer dem Verfall preisgibt. Das Schreiben hat dankenswerterweise der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung, Herr Stephan Wilhelm, im Wesentlichen federführend erarbeitet. Es ist als Anlage dieser Pressemitteilung beigefügt.

 

Aus meiner Sicht als Bürgermeister wäre dem Handeln des Landes Brandenburg in der Sache folgende Verfahrensweise einer Gemeinde vergleichbar: Eine Gemeinde würde eine Straßenreinigungssatzung erlassen und mit dem eigenen Ordnungsamt deren Einhaltung bei allen Bürgern im Ort streng kontrollieren und dabei viele Bußgelder verhängen. Nur bei den eigenen Grundstücken würde die Gemeinde nicht der selbst auferlegten Pflicht zur Reinigung nachkommen, weil die Gemeinde sich ja nicht selbst mit Bußgeldern belangen kann. Zu Recht würden die Bürger gegen solches Handeln vorgehen.  

 

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

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Veröffentlichung

Do, 04. August 2016

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