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Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde Rangsdorf – Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch die Kommunalaufsicht

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat am 01.06.2017 unter dem Tagesordnungspunkt „Antrag der SPD-Fraktion zu den beitragsfähigen Kosten nach der Straßenbaubeitragssatzung für die Erneuerung und Verwendung der Straßenbeleuchtung (BV/2017/591)“ beschlossen, dass die Kosten der Straßenbeleuchtungskästen vollständig bei der Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung von der Gemeinde zu tragen sind.

Dieser Beschluss wurde pflichtgemäß durch mich als Bürgermeister beanstandet, mit der Begründung, dass dieser Beschluss sowohl nach der Straßenbaubeitragssatzung als auch nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg rechtswidrig ist. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.07.2017 2017 hat die Gemeindevertretung trotz der Beanstandung den Beschluss in namentlicher Abstimmung nochmals gefasst. Bei der namentlichen Abstimmung haben alle anwesenden Vertreter der Fraktion von SPD, CDU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme des Beschlusses gestimmt, alle anwesenden Vertreter der Fraktion FDP und DPR gegen die Annahme. In der Folge war dann durch die Kommunalaufsicht zu beurteilen, ob der Beschluss nach den Gesetzen des Landes Brandenburg rechtlich zulässig war.

 

Mit Bescheid vom 25. April 2018 (Anlage) der nachfolgend zur Information abgedruckt ist, hat die Kommunalaufsicht meine Rechtsauffassung als Bürgermeister bestätigt. 

 

Wie auch schon an anderen Stellen, habe ich die Mehrheit der Gemeindevertreter darauf hingewiesen, dass sie, falls sie einen anderen rechtlichen Handelsrahmen in Brandenburg wollen, sich an die jeweils gleichnamigen Fraktionen im Landtag des Landes Brandenburg wenden sollen. Nur der Landtag kann die Gesetze entsprechend ändern. Dies wurde in der Regel von den Fraktionen der Mehrheit als politische Polemik zurückgewiesen. Die Gemeinde hat sich aber nach den, durch den Landtag des Landes Brandenburg, erlassenen Gesetzen, zu richten. Nur in dem Rahmen kann die Gemeindevertretung tätig werden.

 

Zur Sache der Straßenbeleuchtungskästen selbst ist noch zu bemerken, dass die Kosten für die neu errichtete Straßenbeleuchtungskästen, wie auch z.B. bei Straßenentwässerungsanlagen prinzipiell auf alle möglichen Bevorteilten verteilt werden. Bei der Straßenentwässerung heißt dies, dass die Kostenanteile für die Leitung, die auf später noch anzuschließenden Straßenabschnitte entfallen, nicht den Anliegern in den jeweiligen Straßenabschnitt in dem gebaut wurde, zugerechnet werden.

Bei der Straßenbeleuchtung heißt dies konkret, dass die Kosten soweit geteilt werden, das die ebenfalls an den jeweiligen Beleuchtungsschrank angeschlossenen Straßen berücksichtigt werden. Diese Kostenanteile werden dann später, sofern eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in den anderen Straßenabschnitten erfolgt, dort in die Kosten mit hineingerechnet.

 

gez.

Rocher

 

Foto:

© Archiv Gemeinde Rangsdorf - Bürgermeister Klaus Rocher

 

Anlage:

© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 1
© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 2
© Gemeinde Rangsdorf - Bescheid Landkreis Teltow-Fläming - Seite 3

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Rangsdorf
Mi, 09. Mai 2018

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