Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen geehrt werden - Vorschläge bis zum 31. Oktober 2018 einreichen
Teltow-Fläming-Preise 2019
Engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen geehrt werden - Vorschläge bis zum 31. Oktober 2018 einreichen
Vorschläge für die Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis 2019 können bis zum 31. Oktober 2018 eingereicht werden. Die Ehrung wird im kommenden Jahr zum 17. Mal verliehen und traditionell beim Neujahrsempfang, zu dem die Landrätin und der Vorsitzende des Kreistages jährlich einladen, überreicht.
Neujahrsempfang zum Kreisjubiläum
Der Landkreis Teltow-Fläming begeht in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Das Jubiläum soll ab dem 6. Dezember 2018 – dem Jahrestag der Kreisgründung – ein ganzes Jahr lang mit verschiedenen Veranstaltungen und Aktionen gewürdigt werden. So wird zum Beispiel eine Broschüre erstellt, die die Höhepunkte der Kreisentwicklung der vergangenen 25 Jahre beleuchtet. Auch der Neujahrsempfang 2019 soll deshalb ganz unter dem Zeichen des Kreis-Jubiläums stehen.
Verdiente Bürgerinnen und Bürger werden geehrt
Der Teltow-Fläming-Preis wird traditionell passend zum Thema des Neujahrsempfanges verliehen. Deshalb sollten für die Ehrung Persönlichkeiten vorgeschlagen werden, die sich in besonderer Weise im Landkreis Teltow-Fläming in den letzten 25 Jahren hervorgetan haben.
In fünf Kategorien soll jeweils eine Person geehrt werden; Kreistagsabgeordnete und Beschäftigte der Kreisverwaltung sind ausgeschlossen. Die fünf Teltow-Fläming-Preise sollen sich an den Kategorien aus dem Leitbild des Landkreises orientieren:
Bildung und Kultur
Leben und Gemeinschaft
Wirtschaft und Tourismus
Gesundheit und Umwelt
Soziales und Familie
Grundlage für die Ehrung ist die „Richtlinie für die Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis und einer Ehrenurkunde“, die in geänderter Form am 26. Juni 2017 im Kreistag beschlossen wurde. Der Paragraph 2 Absatz 4 der „Richtlinie zur Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis und einer Ehrenurkunde des Landkreises Teltow-Fläming“ wird anlässlich des Kreisjubiläums ausgesetzt und im Jahr 2019 abweichend behandelt. Die Änderungen zu Paragraphen 2 Absatz 4 der Richtlinie sollen ausschließlich zum Neujahrsempfang am 18. Januar 2019 wirksam sein. Dies wurde ebenso vom Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming am 25. Juni 2018 im öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen.
Der Paragraph 3 der Richtlinie wird nicht abweichend behandelt. Werden also mehr als 30 Vorschläge eingereicht, die in der Vorauswahl als gültig anerkannt werden, können zusätzlich maximal fünf Ehrenurkunden des Landkreises Teltow-Fläming vergeben werden. Kreistagsabgeordnete und Beschäftigte der Kreisverwaltung sind auch hier von der Ehrung ausgeschlossen. Die Landrätin trifft eine Vorauswahl, die zusammen mit allen eingegangenen Vorschlägen dem Kreisausschuss am 19. November 2018 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Ihr Vorschlag ist uns wichtig!
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sind berechtigt, Vorschläge einzureichen. Diese sind formlos mit ausführlicher Begründung bis zum 31. Oktober 2018 an folgende Adresse zu senden:
Landkreis Teltow-Fläming
Büro der Landrätin
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Einreicher:
Katrin Melzer
Landkreis Teltow-Fläming
Kreisverwaltung / Büro der Landrätin
Öffentlichkeitsarbeit
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608-1024
Fax: 03371 608-9000
Foto:
© Landkreis Teltow-Fläming - In diesem Jahr werden fünf Teltow-Fläming-Preise vergeben.
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