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Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming - Anglerprüfung 20. September 2018

Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Donnerstag, dem 20. September 2018, statt. Sie beginnt um 18 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde. Die Teilnehmer haben zwei Stunden Zeit, um die Prüfungsfragen zu beantworten.

 

Voraussetzung für den Fischereischein

 

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt, Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden.

Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.

 

Antrag, Kosten, Ansprechpartner

 

Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro.

Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde oder unter dem unten angeführten Link auf der Homepage des Landkreises erhältlich.

Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer 03371 608 2114 oder per E-Mail: ordnungsamt@teltow-flaeming.de

 

Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank „Was erledige ich wo?“ auf www.teltow-flaeming.de unter dem Stichwort „Anglerprüfung“, Kurzlink: https://tinyurl.com/y8o5k279

 

Einreicher:

Katrin Melzer

Landkreis Teltow-Fläming

Kreisverwaltung / Büro der Landrätin

Öffentlichkeitsarbeit

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

Tel:   03371 608-1024

Fax:  03371 608-9000

 

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