Pflicht zur Aufstallung von Geflügel
Aufgrund der sich schnell ausbreitenden Geflügelpest hat die Landrätin Kornelia Wehlan gestern die sofortige Aufstallung von Geflügel für das gesamte Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming angeordnet. Somit sind Geflügelhalter ab sofort aufgefordert, alle Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes einzuhalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 26: https://www.teltow-flaeming.de/files/content/pdf_aemter/01-landraetin/oeffentlichkeitsarbeit/amtsblaetter/2025/abl-2025-26.pdf
gez. Rocher
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