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Pressemitteilung einreichen

Es besteht kein Rechtsanspruch zur Aufnahme von Pressemitteilungen.


Bei der Einreichung einer Pressemitteilung ist neben dem zu veröffentlichen Beitrag der Einreicher mit Kontaktdaten mitzuteilen. Mit der Einsendung von Bildmaterial (auch in PDF-Dokumenten) für die Veröffentlichung wird durch den Einreicher bestätigt, dass er/sie Urheber im Sinne des Urhebergesetzes ist bzw. die notwendigen Rechte zur Verwertung besitzt und die eventuell notwendigen Einwilligungen im Sinne des § 22 Kunsturhebergesetzes von allen abgebildeten Personen (bei Kindern die schriftliche Einwilligung aller Eltern/Erziehungsberechtigten) bzw. Einwilligungen im Sinne des Markenrechts schriftlich vorliegen . Vor der Einsendung sind durch den Einreicher die schriftliche Einwilligung des Urhebers für die Bearbeitung des Bildmaterials (Größe, Zuschnitt, Farbgestaltung) und die schriftliche Einwilligung für die Veröffentlichung einzuholen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, wird das eingereichte Material kurzfristig entfernt. Die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Einreicher wird nicht ausgeschlossen.

 

Bitte beachten Sie, dass mit der Einreichung der Pressemitteilung Ihr Einverständnis zur Verarbeitung und Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilt wird. Im Rahmen der Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilung auf dieser Internetpräsenz und ggf. auch auf dem Facebook-Accout der Gemeinde Rangsdorf (Facebook: nur bei entsprechender Freigabe) werden Ihre, in dieser Einreichung angegebenen Kontaktdaten, veröffentlicht.

   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
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