Namenserklärungen
Allgemeine Informationen
Von Erwachsenen
- Ehenamensbestimmung während der bestehenden Ehe, wenn bei Eheschließung noch kein Ehename bestimmt wurde
- Wiederannahme früherer Namen nach Auflösung der Ehe
- Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
- Angleichungserklärung an deutsche Namensformen
Von Kindern
- Namensbestimmung bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern
- Namenserteilung des allein sorgeberechtigten Elternteils
- Namensänderung nach Erklärung der gemeinsamen Sorge
- Anschlusserklärung nach Ehenamensbestimmung der Eltern
- Einbenennung nach Eheschließung eines Elternteils mit einem Nichtelternteil
Die Erklärenden müssen im Standesamt persönlich erscheinen und vor dem Standesbeamten unterschreiben.
Über die jeweils vorzulegenden Dokumente erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail.
Für Namenserklärungen wird eine Gebühr von 30,- € erhoben.
Ansprechpartner
StandesamtSeebadallee 30
15834 Rangsdorf

Frau Schmidt
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf (033708) 236-23
(033708) 236-21
Frau Wegwert
Raum 1.11 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf (033708) 236-92
(033708) 236-21
Frau Adler
Raum 1.21 (1. Obergeschoss)
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf (033708) 236-43
(033708) 236-21