Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Bauamt - Tiefbau
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Donath
Telefon +49 33708 236-37


Volltext

Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.

Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.

Grundsätzlich bietet Ihnen die Nutzung des Online-Dienstes „Breitband-Portal“ folgende Vorteile:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Die reine Nutzung des Breitband-Portals ist für die Antragstellenden kostenfrei. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Gebühren vom zuständigen Wegebaulastträger erhoben werden, ist von dessen Festlegungen abhängig (z.B. pauschal oder nach Aufwand per kommunaler Gebührenordnung).


Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

;

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;01.03.2025

Zuständigkeit

Wegebaulastträger des Landes, der Kreise und Kommunen


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