Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Ordnungsamt III
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Wegwert
+49 33708 236-92Volltext
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständigkeit
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden