Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Amt für Ordnung und zentrale Aufgaben - Ordnungsamt III
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf


Zuständiger Mitarbeiter

Frau Wegwert
Telefon +49 33708 236-92


Volltext

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.


Rechtsgrundlage(n)


Zuständigkeit

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden