Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Rangsdorf - Eigenbetrieb "Wohnen"/Liegenschaften - Liegenschaften
Adresse
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Rose
Telefon +49 33708 236-17


Volltext

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

16.06.2025

Zuständigkeit

Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. 


Formulare