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Druckwerke I Termine für das Erscheinen des "Allgemeinen Anzeigers"
Zuarbeiten möglichst in digitaler Form, mit dem Betreff "Allgemeiner Anzeiger" sind bis zum Tag des Redaktionsschlusses im Informations- und Tourismusbüro der Gemeinde Rangsdorf einzureichen. Bitte die rechtlichen Hinweise beachten!
per E-Mail an: tourismus@rangsdorf.de*
per Schriftstück an: Gemeinde Rangsdorf, Allgemeiner Anzeiger, Ladestraße 6, 15834 Rangsdorf
per Fax an: ++49(0)33708 23667
Erscheinungsdatum
Redaktionsschluss
14.01.2012
01.01.2012
11.02.2012
29.01.2012
10.03.2012
26.02.2012
05.04.2012
25.03.2012
12.05.2012
29.04.2012
09.06.2012
27.05.2012
14.07.2012
01.07.2012
11.08.2012
29.07.2012
08.09.2012
26.08.2012
13.10.2012
30.09.2012
10.11.2012
28.10.2012
15.12.2012
02.12.2012
12.01.2013
30.12.2012
Stand: 27.12.2011
Rechtliche Hinweise:
Bei der Einsendung von Beiträgen ist neben dem zu veröffentlichen Beitrag der Einreicher mit Kontaktdaten mitzuteilen. Mit der Einsendung von Bildmaterial für die Veröffentlichung im Druckwerk "Allgemeiner Anzeiger für Rangsdorf, Groß Machnow und Klein Kienitz" wird durch den Einreicher bestätigt, dass Er/Sie Urheber im Sinne des Urhebergesetzes ist bzw. die notwendigen Rechte zur Verwertung besitzt und die eventuell notwendigen Einwilligungen im Sinne des § 22 Kunsturhebergesetzes von allen abgebildeten Personen (bei Kindern die schriftliche Einwilligung aller Eltern/Erziehungsberechtigten) bzw. Einwilligungen im Sinne des Markenrechts schriftlich vorliegen . Vor der Einsendung sind durch den Einreicher die schriftliche Einwilligung des Urhebers für die Bearbeitung des Bildmaterials (Größe, Zuschnitt, Farbgestaltung) durch die Gemeinde Rangsdorf und die schriftliche Einwilligung für die Veröffentlichung im o. g. Druckwerk einzuholen. Die Einwilligung muss ebenfalls für die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Rangsdorf vorliegen, da das o. g. Druckwerke als PDF-Datei eingestellt wird. Die Gemeinde Rangsdorf verpflichtet sich bei der Veröffentlichung von Bildmaterial den Urheber anzugeben, insoweit dieser ausdrücklich benannt wurde. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, wird die Gemeinde Rangsdorf das Bildmaterial kurzfristig von der Homepage der Gemeinde entfernen. Die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Einreicher wird nicht ausgeschlossen.
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